Der Garten ist bei einer Heckenhöhe von 1,50 m nicht mehr einsehbar. Es wäre besser die Tiefe der Hecke zu vergrößern.
Außerdem kann eine 1,50 m hohe Hecke den Garten so beschatten, dass eine kleingärtnerische Nutzung (verstanden als Obst- und Gemüseanbau für den Eigenbedarf) stark eingeschränkt wird. Deswegen muss die Bedingung, dass eine Hecke den Garten nicht übermäßig beschatten darf, in die Gartenordnung mit aufgenommen werden.
Übermäßig ist natürlich auch nicht präzise, gäbe aber z.B. dem Vorstand die Möglichkeit fallweise zu entscheiden.
Am besten wäre es, die Heckenhöhe auf 1,25 oder 1,30 m zu belassen, dafür die Heckentiefe auf bis zu 1 m zu vergrößern und in Ausnahmefällen auch eine Heckenhöhe von 1,50 m zuzulassen.
Also zusammengefasst: Die Standardheckenhöhe ist 1,30 m, die Heckentiefe darf bis zu einem Meter betragen. An einzelnen Stellen darf die Hecke auch 1,50 m hoch sein, aber nur wenn sie nicht Obst- und Gemüsebeete beschattet und die Mindestfläche an Obst- und Gemüsebeeten in der Parzelle erreicht werden.

Der Garten muss an der Seite, an der das Eingangstor liegt zum überwiegenden Teil einsehbar sein.

Kommentare

Einer Fall weisenden

Einer Fall weisenden Entscheidung zu einer Heckenhöhe bis 1,80m würde ich auch zustimmen.

Der Bestandschutz für alte

Der Bestandschutz für alte Bäume sollte für alle Bäume gelten, also auch z.B. für Nadelbäume und Walnussbäume. Sie sind wichtiger Lebensraum und Futterquelle für viele Tierarten und verbessern das Mikroklima erheblich. Viele Bäume haben sich ja von selber vermehrt und sind über die Jahre sehr groß geworden (bei uns jedenfalls).
Hecken sollten mind. 1,50 m hoch sein dürfen .

Richtig, es tut mir immer

Richtig, es tut mir immer leid, dass bei Pächterwechsel die Zuckerhutfichten gefällt werden müssen. Meisen und Eichhörnchen fühlen sich darin sehr wohl.