Die angedachte Abschaffung der Wasserspültoiletten und Sammelgruben in den Anlagen ist ein Rückfall in eine andere Zeit, wir sind schon im 21. Jahrhundert angelangt! Die sauberste Art der Leerung durch Abpumpen durch ein Spezialfahrzeug sollte nicht durch unhygienische Maßnahmen ersetzt werden, schon gar nicht in einem Wasserschutzgebiet. Bestehende Wasserspültoiletten und die Gruben sollten Bestandsschutz haben, bevor andere umweltverschmutzende Varianten um sich greifen und zur Normalität werden. Diese Varianten müssen wohl nicht aufgezählt werden, die kann sich ja wohl jeder denken. An eine überwiegend ordnungsgemäße Entsorgung fehlt mir daher leider der Glaube. Selbst bei Chemie- oder biologischen Komposttoiletten. Ausnahmen gibt es sicherlich auch. Eine mögliche Geruchsbelästigung bei Komposttoiletten mit separatem Kompost und zweijähriger Verrottungsdauer sollte auch nicht verkannt werden.
(3) Vor dem 01.01.1991 errichtete Wasserver- und -entsorgungseinrichtungen innerhalb der Aufbauten in den Gärten sowie Schmutzwassersammelgruben können bis zur Beendigung des laufenden Pachtverhältnisses, aber längstens bis zum 31.12.2024, verbleiben.
Kommentare
am 03. Apr. 2022
um 11:31 Uhr
Ich schließe mich dieser
Ich schließe mich dieser Meinung vollkommen an!!!