Bitte eine Bestandsschutzregelung mit integrieren. Wenn Gebäude in den 80er Jahren errichtet wurden fällt das nicht schon unter Denkmalschutz ? Warum sollte man denn so wunderschöne alte Bauten abreißen, nur weil sie etwas größer sind, als es die heutige Bestimmung verlangt.
ür bauliche Anlagen jeder Art, auch für die in dieser Gartenordnung nicht aufgeführten, insbesondere aber für Lauben, An- und Umbauten, Gerätehäuser, überdachte Freisitze, Pergolen, Grillkamine, Gewächshäuser und anderes, ist grundsätzlich der schriftliche Antrag auf Erlaubnis über den Verein an den Kreisverband Kölner Gartenfreunde e.V. einzureichen, soweit diese Gartenordnung nichts anderes bestimmt.
von Gast am 03.04.2022
Bitte eine Bestandsschutzregelung mit integrieren. Wenn Gebäude in den 80er Jahren errichtet wurden fällt das nicht schon unter Denkmalschutz ? Warum sollte man denn so wunderschöne alte Bauten abreißen, nur weil sie etwas größer sind, als es die heutige Bestimmung verlangt.