Volle Zustimmung für diese Regelungen, die die bedrohte Biodiversität in der Stadt fördern werden. Die Bekämpfung von Schädlingen und Krankeheitsüberträgern wie Ratten sollte ohnehin nicht durch einzelne Gärtner*innen erfolgen - hier müssen die Gartengemeinschaften gemeinsame Lösungen finden und erarbeiten.
Die Verwendung chemischer Pflanzenbehandlungsmittel (Pestizide), insbesondere Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel), Fungizide (Pilzbekämpfungsmittel), Insektizide (Insektenbekämpfungsmittel) und Rodentiziden (Gifte gegen Ratten, Mäuse und so weiter) sind verboten. Zur Bekämpfung von unerwünschten Kleinsäugern (zum Beispiel Wühlmaus, Ratten) sind ausschließlich Lebendfallen zu verwenden, damit ökologisch wertvolle und geschützte Kleinsäuger (Mauswiesel, Gartenschläfer, Zwergmaus und so weiter) nicht getötet werden. Akustische Bekämpfungsgeräte sind verboten.
von Gast am 03.04.2022
Volle Zustimmung für diese Regelungen, die die bedrohte Biodiversität in der Stadt fördern werden. Die Bekämpfung von Schädlingen und Krankeheitsüberträgern wie Ratten sollte ohnehin nicht durch einzelne Gärtner*innen erfolgen - hier müssen die Gartengemeinschaften gemeinsame Lösungen finden und erarbeiten.