Ich bin seit Jahren in einer Gartengemeinschaft beteiligt; wobei ich nicht die Pächterin bin. Ich gehe davon aus, dass ich - da ich auch mit der Pflege des Gartens beschäftigt bin, mich da weiterhin legal aufhalte... ;)
Eine Überlassung des Gartens oder Teilen davon (insbesondere Gartenlauben) an Dritte ist nicht zulässig.
von Gast am 03.04.2022
Ich bin seit Jahren in einer Gartengemeinschaft beteiligt; wobei ich nicht die Pächterin bin. Ich gehe davon aus, dass ich - da ich auch mit der Pflege des Gartens beschäftigt bin, mich da weiterhin legal aufhalte... ;)