Im Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist u.a. auch der NABU NRW vertreten. Der Vertreter des NABU Bremen hat sich zum Thema Kirschlorbeer schon hinreichend provokant geäußert (u.a. „selbst eine Betonmauer ist ökologisch wertvoller, auf ihr wachsen mit der Zeit weningstens Flechten und Moose“) und das, deutschlandweit durchschlagend medial wirksam, nur ohne jeden Beleg für die Behauptungen. Das ist an Polemik nicht zu überbieten. Wissenschaftliche Untersuchungen zur ökologischen Unwertigkeit des Kirschlorbeer, auch als Neophyt, Fehlanzeige. Mal davon abgesehen, dass sich eine Einteilung von Pflanzen in wertvoll und wertlos verbietet. Vorbezeichnetes lässt den Schluss zu, dass u.a. der NABU das drohende Verbot der Kirschlorbeere und die Beseitigung dieser bei Pächterwechsel aus den Kleingärten vorantreibt. Schade, dass eine solche überbordende Zuspitzung jetzt auf die Stadt Köln und ihre Kleingärten durchschlägt.
Noch eine abschließende Bemerkung: Der Kirschlorbeer ist giftig, stimmt. Das gilt aber auch für eine große Anzahl anderer Pflanzen im Kleingarten, ist also kein Alleinstellungsmerkmal. Dennoch ist er für manche Vögel Nahrungsquelle und Brutstätte, zugleich eine weitere Nahrungsquelle für Bienen und andere Insekten, sowohl über die Blüten als auch über die Zuckerlösung absondernden Blätter mit ihren extrafloralen Nektarien. Es ist ein erheblicher Logikbruch zu den postulierten Zielen der Neuordnung der Kleingartenordnung, nicht nur an dieser Stelle. Am Schluss hat es der Kleingärtner auszubaden, wenn die Säge wieder einmal den Vorzug erhält.

Die Verwendung der zahlreichen, überwiegend hochwachsenden und ökologisch eher unbedeutenden Thuja-, Scheinzypressen- und Kirschlorbeerarten als Heckenpflanzen ist nicht gestattet.Darüber hinaus vorhandene Thuja-, Scheinzypressen- und Kirschlorbeerhecken sind spätestens bei Pächterwechsel zu entfernen.