Es sollte klipp und klar und möglichst weit vorne betont werden, dass Kleingärten naturnäher werden dürfen (aus Sicht des Kreisverbandes) und eigentlich auch müssen (aus Sicht des Klimaschutzes). Ein naturnah angelegter und bewirtschafteter Garten, somit auch ein Kleingarten, ist praktizierter Umwelt-, Klima- und Artenschutz. In den Gärten sollten mehr Kräuter und Wildblumen wachsen, Nahrung für Bienen und andere Insekten sowie Vögel, sie sollten Unterschlupf für Igel und Co. bieten. In einem naturnahen Garten verbietet sich die großflächige Verwendung von Schotter von selbst, ein Komposthaufen ist selbstverständlich. Durch die gesunde und wohltuende Atmosphäre, die mehr oder weniger rauhe Schönheit in einem solchen Garten kommt die Erholung der Pächterinnen und Pächter mitsamt ihrer Familien und den Freunden von ganz alleine (muss also gar nicht der Gartenordnung vorangestellt werden). „Kleingärtnerische Nutzung“ wurde in der Vergangenheit meist assoziiert mit: Ziergarten aus Rasen und Rosen mit (gezwungenermaßen) einem Anteil von Gemüse (Kartoffeln) und Obst (Apfelbaum). Die neue Kleingartenordnung sollte den Erfordernissen unserer Zeit entsprechen und es ausdrücklich erlauben, auch einmal Teile eines Kleingartens der Natur zu überlassen und nicht darauf bestehen, dass immer alles schnurgerade verlaufen muss und nur wenige (Zucht-)Pflanzenarten verwendet werden. (Jörg Scholz, Pächter beim KGV Colonius e.V.)

Der Kleingarten unterliegt ausschließlich der kleingärtnerischen Nutzung. Diese ist nur dann gegeben, wenn