Zuerst werden wieder die Vorstände in die Plicht genommen. Es wundert mich nicht das immer weniger Pächter bereit sind dieses Ehrenamt zu übernehmen.

Verstöße gegen die Gartenordnung berechtigen den Verpächter zur Kündigung des Pachtverhältnisses nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.