Dies ist gut und relevant, sollte aber besser ausformuliert werden. Formulierungsvorschlag "Stehendes Totholz ist zulässig und seine Belassung sollte auch bei Pächter:innen Wechsel in Abstimmung zwischen den Pächter:innen belassen werden können". Weiterhin ist vermutlich eine Definition von "stehendes Totholz" nötig. Stehendes Totholz sollte tote und sterbende Bäume (Obstbäume) beinhalten und einen Stamm mit min 1,5 m höhe (ab Boden) in bewurzeltem Zustand erhalten. Belassung von (bewurzeltem/stehenden) Totholz sollte in Abstimmung erfolgen um gewünschten Neupflanzungen nicht im Weg zu stehen (Raumbedarf, Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten)
von Gast am 02.04.2022
Dies ist gut und relevant, sollte aber besser ausformuliert werden. Formulierungsvorschlag "Stehendes Totholz ist zulässig und seine Belassung sollte auch bei Pächter:innen Wechsel in Abstimmung zwischen den Pächter:innen belassen werden können". Weiterhin ist vermutlich eine Definition von "stehendes Totholz" nötig. Stehendes Totholz sollte tote und sterbende Bäume (Obstbäume) beinhalten und einen Stamm mit min 1,5 m höhe (ab Boden) in bewurzeltem Zustand erhalten. Belassung von (bewurzeltem/stehenden) Totholz sollte in Abstimmung erfolgen um gewünschten Neupflanzungen nicht im Weg zu stehen (Raumbedarf, Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten)