Dies ist gut und relevant, sollte aber besser ausformuliert werden. Formulierungsvorschlag "Stehendes Totholz ist zulässig und seine Belassung sollte auch bei Pächter:innen Wechsel in Abstimmung zwischen den Pächter:innen belassen werden können". Weiterhin ist vermutlich eine Definition von "stehendes Totholz" nötig. Stehendes Totholz sollte tote und sterbende Bäume (Obstbäume) beinhalten und einen Stamm mit min 1,5 m höhe (ab Boden) in bewurzeltem Zustand erhalten. Belassung von (bewurzeltem/stehenden) Totholz sollte in Abstimmung erfolgen um gewünschten Neupflanzungen nicht im Weg zu stehen (Raumbedarf, Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten)

tehendes Totholz ist zulässig.