Wir haben ein Vereinsheim, in welchem gelegentlich gefeiert wird. Eine Anlieferung bzw. Abholung z.B. von Getränken wäre demnach nicht möglich. Ich fände eine weniger strenge Formulierung hilfreich.
Das Befahren der Wege in den Kleingartenanlagen mit Motorfahrzeugen aller Art ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind zulassungsfreie Elektro-Fahrzeuge. Es ist eine max. Geschwindigkeit von 6 km/h einzuhalten. In besonderen Fällen kann auf Antrag des jeweiligen Vereins eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Dabei sind die von der Stadt Köln erteilten Auflagen zum Befahren von Anlagenwegen zu beachten.
von Gast am 02.04.2022
Wir haben ein Vereinsheim, in welchem gelegentlich gefeiert wird. Eine Anlieferung bzw. Abholung z.B. von Getränken wäre demnach nicht möglich. Ich fände eine weniger strenge Formulierung hilfreich.