Es muss möglich sein Pachtgemeinschaften zu bilden, wir leben doch im 21. Jahrhundert.

Teilen davon (insbesondere Gartenlauben) an Dritte ist nicht zulässig.

Kommentare

Dieser Absatz ist überholt,

Dieser Absatz ist überholt, ob Pachtgemeinschaft, oder Familie, ich finde, es kann nicht sein, dass sowas von Oben verordnet wird, 50er, 60er Jahre sind vorbei. Hauptsacheist doch, dass der Garten genutzt und gepflegt wird.