Es sollte möglich sein, dass sich zwei (oder mehrere) einen Garten teilen. So hätten mehr Leute die Möglichkeit einen Kleingarten zu nutzen und viele möchten auch die anfallenden Arbeiten aufteilen, wenn voll berufstätig. Man könnte einen Hauptansprechpartner definieren.
(4) Eine Überlassung des Gartens oder Teilen davon (insbesondere Gartenlauben) an Dritte ist nicht zulässig. Der/die Kleingärtner*in ist jedoch befugt, den Garten vorübergehend (zum Beispiel während des Urlaubs oder bei Krankenhausaufenthalt) unentgeltlich Dritten zur Pflege zu überlassen.
Kommentare
am 01. Apr. 2022
um 15:13 Uhr
Dem stimme ich zu - ich denke
Dem stimme ich zu - ich denke, es gibt viele Lebenslagen, in denen es sehr hilfreich wäre, sich den Garten teilen zu können: Für Menschen, die mit hoher Stundenzahl berufstätig sind. Menschen, die Kinder betreuen oder andere Personen pflegen. Kranke Menschen, Menschen mit Behinderung, alte Menschen. Und - nicht zu vergessen - Menschen, die einfach gerne in Gemeinschaft gärtnern und sich die Verantwortung und Freude am Garten teilen möchten!
am 02. Apr. 2022
um 13:11 Uhr
Ich finde der Gedanke nicht
Ich finde der Gedanke nicht schlecht aber teilen nur wenn auch die Person/ein im Vertrag mit aufgenommen werden. Haftungsthema.