Alles was unter Punkt 7 aufgelistet ist, wird von einigen Pächtern seit Jahren verwendet. Wie kann dies verhindert werden? Diesbezüglich finden gar keine Kontrollen statt. Dabei sind die insbesondere die akustischen Bekämpfungsgeräte ( z.B. gegen Maufwürfe) hör-und sichtbar.
Verwendung chemischer Pflanzenbehandlungsmittel (Pestizide), insbesondere Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel), Fungizide (Pilzbekämpfungsmittel), Insektizide (Insektenbekämpfungsmittel) und Rodentiziden (Gifte gegen Ratten, Mäuse und so weiter) sind verboten. Zur Bekämpfung von unerwünschten Kleinsäugern (zum Beispiel Wühlmaus, Ratten) sind ausschließlich Lebendfallen zu verwenden, damit ökologisch wertvolle und geschützte Kleinsäuger (Mauswiesel, Gartenschläfer, Zwergmaus und so weiter) nicht getötet werden. Akustische Bekämpfungsgeräte sind verbot
von Gast am 01.04.2022
Alles was unter Punkt 7 aufgelistet ist, wird von einigen Pächtern seit Jahren verwendet. Wie kann dies verhindert werden? Diesbezüglich finden gar keine Kontrollen statt. Dabei sind die insbesondere die akustischen Bekämpfungsgeräte ( z.B. gegen Maufwürfe) hör-und sichtbar.