Bitte diese Passage streichen. es sollte möglich sein, zu mehreren Personen einen Garten zu nutzen, so kann man bei den heutigen langen Wartezeiten auf einen Kleingarten mehrere Personen glücklich machen. Grundsätzlich sollte doch gelten, je mehr profitieren, desto besser. Gerade vor dem schwierigen Hintergrund, wie Pandemie, Inflation, Krieg.....
e Überlassung des Gartens oder Teilen davon (insbesondere Gartenlauben) an Dritte ist nicht zulässig. Der/die Kleingärtner*in ist jedoch befugt, den Garten vorübergehend (zum Beispiel während des Urlaubs oder bei Krankenhausaufenthalt) unentgeltlich Dritten zur Pflege zu überlassen.
von Gast am 01.04.2022
Bitte diese Passage streichen. es sollte möglich sein, zu mehreren Personen einen Garten zu nutzen, so kann man bei den heutigen langen Wartezeiten auf einen Kleingarten mehrere Personen glücklich machen. Grundsätzlich sollte doch gelten, je mehr profitieren, desto besser. Gerade vor dem schwierigen Hintergrund, wie Pandemie, Inflation, Krieg.....