Kleingartenordnung von Gast am 01.04.2022 Ein Feuerkorb sollte erlaub sein. Diese Annotation bezieht sich auf das folgende Segment im Paragraph: (27.1) Das Benutzen sowie Aufstellen von Holz-, Kohle- und Ölöfen sowie Kaminen oder anderen Feuerstellen in den Aufbauten des Kleingartens ist verboten. Vorhandene dementsprechende Feuerstellen innerhalb der Aufbauten sind zu entfernen.
von Gast am 01.04.2022
Ein Feuerkorb sollte erlaub sein.