Regelwerk, Zuständigkeiten und Eckpunkte der Arbeit des BGÖB

Auf dem Bild ist ein großes Fragezeichen zu sehen. Um das Fragezeichen herum stehen zwei Personen, die die Hände heben und Fragezeichen neben ihren Köpfen haben.

Regelwerk, Zuständigkeiten und Eckpunkte der Arbeit des BGÖB

Das BGÖB berät den  Ausschuss BAB unabhängig. Es wurde vom Rat der Stadt Köln eingerichtet, um die Perspektiven der Stadtgesellschaft in die Ausschussarbeit einzubringen. Im März 2023 löste das stadtgesellschaftliche Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung den bisherigen Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung ab. Dieser hat seit Dezember 2018 die kontinuierliche Fortschreibung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung unterstützt und so zu einer Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln beigetragen. 

Rolle des kooperativen Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung im stadtgesellschaftlichen Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung

Laut Geschäftsordnung ist der städtische Teil des kooperativen BÖB die Geschäftsstelle des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung und nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Sitzungsorganisation 
  • Inhaltliche Sitzungsvorbereitung
  • Gesamtleitung und -moderation der Sitzungen
  • Niederschriften der Sitzungen als Ergebnisprotokoll
  • Einbringung der Stellungnahmen des Beratungsgremiums ÖB in Form von Mitteilungsvorlagen für den Ausschuss BAB 
  • Organisation des Zusammenwirkens von BGÖB und Ausschuss BAB 
  • kontinuierliche Information über wesentliche Planungen, Stände und Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie aus dem Förderprogramm zur Förderung der politischen Partizipation als zentraler Wissensgrundlage

 

Der stadtgesellschaftliche Teil des kooperativen BÖB nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Inhaltliche Sitzungsvorbereitung
  • (Teil-)Moderation der Sitzungsinhalte
  • kontinuierliche Information über wesentliche Planungen, Stände und Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie aus dem Förderprogramm zur Förderung der politischen Partizipation als zentraler Wissensgrundlage

Zuständigkeiten des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung

Das stadtgesellschaftliche Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung berät den Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (kurz: Ausschuss BAB) unabhängig. Es wird vom Rat eingerichtet, um die stadtgesellschaftliche Perspektive in den Ausschuss BAB einzubringen.

Die Beratung erfolgt vor allem zu folgenden Themen:

  • Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln
  • Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln

Sowie insbesondere im Rahmen der Reflexion zum Stand und zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Köln, beispielsweise:

  • der jährliche Bericht des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung für den Ausschuss BAB zu Stand und Ausblick der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • der jährliche Bericht des Büros für Öffentlichkeitsbeteiligung zum Förderprogramm "Förderung der politischen Partizipation"
  • die zum Abschluss einer Ratsperiode geplante Reflexion der Zusammenarbeit zwischen BGÖB und Ausschuss BAB und daraus resultierende Empfehlungen zur Weiterentwicklung sowie zur Zusammensetzung des BGÖB in der folgenden Ratsperiode
  • der jährliche Rechenschaftsbericht des BGÖB zur Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven in seine Arbeit.

Eckpunkte der Arbeit des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Arbeit des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung beinhaltet folgende Eckpunkte:

  • Es berät den Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden (BAB) unabhängig und bringt die Perspektive der Stadtgesellschaft in die Beratungen ein. 
  • Es kann für den Ausschuss BAB Stellungnahmen erstellen. 
  • Es kann Themen eigeninitiativ aufgreifen und in seinen Sitzungen behandeln, soweit sie in seinen Aufgabenbereich fallen. 
  • Es kann zur Unterstützung seiner Beratungen Gäste für fachliche Impulse einladen und diesen Rederecht gewähren. 
  • Es kann im Rahmen seiner Arbeit Beschlüsse mit Stimmenmehrheit fassen. 

Rechte und Pflichten der Mitglieder des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Mitglieder des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung haben folgende Rechte:

  • Die Mitglieder können ihre Tätigkeit unabhängig und eigenständig ausüben und ihre Position frei vertreten.
  • Die Mitglieder bringen die Perspektiven der Stadtgesellschaft in die Beratungen ein.
  • Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme und wirkt an Entscheidungen des Gremiums mit.
  • Die Mitglieder wirken an der Erarbeitung von Stellungnahmen, Empfehlungen und Bewertungen mit und tragen diese in die Beratung des Ausschusses BAB ein.
  • Die Mitglieder können Themen für die Beratungen anregen.
  • Die Mitglieder erhalten die für ihre Tätigkeit erforderlichen Informationen, Berichte und Unterlagen.
  • Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Vorsitz sowie eine Stellvertretung und können sich hierfür zur Wahl stellen.
  • Die Mitglieder sind grundsätzlich für die Dauer der Ratsperiode benannt.
  • Die Mitglieder erhalten den Entwurf der Niederschrift nach den Sitzungen.
  • Die Mitglieder können innerhalb von sechs Arbeitstagen Ergänzungs- oder Änderungswünsche zur Niederschrift einbringen.
  • Die Mitglieder erhalten die finale Niederschrift.

 

Die Mitglieder des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung haben folgende Pflichten:

  • Die Mitglieder wirken an der Arbeit des Gremiums mit und beteiligen sich an den Sitzungen und Beratungen.
  • Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit unabhängig und verantwortungsvoll aus.
  • Die Mitglieder wirken an der Erarbeitung von Stellungnahmen und Empfehlungen mit.
  • Die Mitglieder gehen mit den bereitgestellten Informationen und Unterlagen sorgfältig um.
  • Die Mitglieder prüfen die Niederschriften der Sitzungen und geben bei Bedarf fristgerecht Rückmeldungen.

Erwartungen an die Mitglieder des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung

Von den Mitglieder des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung wird erwartet:

  • dass sie verlässlich an den Sitzungen teilnehmen und bei Verhinderung frühzeitig absagen,
  • dass sie sich aktiv an den Beratungen und der Erarbeitung von Stellungnahmen beteiligen,
  • dass sie konsensorientiert arbeiten, also offen für andere Perspektiven sind und auf gemeinsam getragene Ergebnisse hinwirken,
  • und dass sie bereit sind, sich auch kurzfristig mit neuen Themen und Unterlagen auseinanderzusetzen.

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