2003
Der Rat der Stadt Köln beschließt das „Leitbild Köln 2020“ mit folgender Passage zur Bürgerbeteiligung:
„Bürger und Bürgerinnen [..] akzeptierte Partnerinnen und Partner in Stadtentwicklung, Stadtplanung und Stadtgestaltung [werden]. In Köln findet eine möglichst frühzeitige Mitwirkungsmöglichkeit bei allen Planungsstufen und ein möglichst offenes, transparentes und schnelles Genehmigungsverfahren statt. Mit dem Aufbau einer breiten Mitwirkungsinfrastruktur werden den Bürgerinnen und Bürgern Anlaufstellen zur Information und Beratung in allen Fragen des bürgerschaftlichen Engagements, des Planungsrechts und der Planungsverfahren geboten.“ (Stadt Köln 2003, 37)
Dieser Leitbildbeschluss hat keine praktischen Folgen für Köln.
2012
Angeregt durch die Ereignisse um „Stuttgart 21“ laden die Kölner Freiwilligen Agentur, die Kölner Bürgerstiftung und Mehr Demokratie Bürgerinitiativen in Köln ein, um erneut auf eine verbesserte Beteiligungskultur hinzuwirken. Es wird ein Positionspapier arbeitet, in dem die Bürgerinitiativen unter anderem feststellen:
„Eine Kommunikation auf gleicher Augenhöhe wird oft eingefordert, jedoch selten verwirklicht. Der ernsthafte Wille zum gleichberechtigten Miteinander zwischen Stadtverwaltung, Politik und Bürgerschaft ist Fundament für diese Kommunikation.
Es wird diagnostiziert, dass die bisherigen Verhärtungen und Konfrontationen allmählich aufbrechen und insofern ein kultureller Wandel zu mehr Bürgerorientierung in Gange ist. Um diesen Wandel zu stützen, braucht es folgende Bausteine einer Anerkennungskultur: Wertschätzung im Umgang zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft; verständliche Formulierung komplexer Inhalte; Interessenausgleich hin zu gemeinsamen Lösungen sowie Transparenz durch hinreichende Informations- und Entscheidungsgrundlagen.“ (Kölner Freiwilligen Agentur et al. 2012, S. 5)
Die Positionen werden im November 2012 in einer öffentlichen Veranstaltung mit Ratspolitikerinnen und -politikern auf dem Podium diskutiert. Es gibt eine große Zustimmung aber keine praktischen Konsequenzen.
2013
Eine erneute öffentliche Veranstaltung mit Ratspolitikerinnen und -politikern im November 2013 hat schließlich Konsequenzen. Der Rat der Stadt Köln beschließt am 17. Dezember 2013:
„Der Rat der Stadt Köln spricht sich dafür aus, Bürgerbeteiligung in Köln systematisch fort zu entwickeln. Er beauftragt die Verwaltung, Empfehlungen für einen Kölner Weg zum Ausbau und zur Verbesserung der Beteiligungskultur zu definieren. Die Empfehlungen werden dem Rat vor der Sommerpause 2014 zur Entscheidung vorgelegt. Dabei sind die Empfehlungen des Arbeitspapiers ‚Beteiligungskultur in der integrierten Stadtentwicklung‘ des Deutschen Städtetags an die Kommunen ausdrücklich zu berücksichtigen.“ (SPD et al. 2013, S. 1)
2014
Es folgt ein verwaltungsinterner Prozess mit Online-Umfrage zur Analyse der Beteiligungskultur und Workshops mit Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern und Fachvorträgen vom difu – Deutsches Institut für Urbanistik sowie von der Stadt Heidelberg (Stadt Köln 2014, Bock 2014, Zimmermann 2014).
Diese Zeit nutzten die Bürgerinitiativen, die sich zwischenzeitlich zum Netzwerk „Köln mitgestalten – Netzwerk für Beteiligungskultur“ zusammengeschlossen haben, unter anderem für „Abende des guten Gesprächs“, zu denen sie jeweils Vertreterinnen und Vertreter guter kommunaler Praxis (u.a. Heidelberg, Potsdam und Wolfsburg) sowie aus den Kölner Ratsfraktionen und der Verwaltung eingeladen werden.
2015
Der verwaltungsinterne Prozess mündet in folgendem am 12. Mai 2015 gefassten Beschluss des Rates der Stadt Köln: Er unterstützt
„ausdrücklich die Entwicklung einer Beteiligungskultur für Köln und beauftragt die Verwaltung, einen Prozess zur Erarbeitung von Leitlinien und Regeln für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Köln durchzuführen. Dieser Leitlinienprozess soll zweistufig (Konzeptionsphase und Arbeitsphase) im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgesellschaft, der Verwaltung und der Politik stattfinden.
In der Konzeptionsphase arbeiten im sog. Konzeptionsgremium je 6 Vertreterinnen und Vertreter für die Stadtgesellschaft, die Verwaltung und die Politik mit. Die Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Stadtgesellschaft werden zur Hälfte (3) von folgenden Initiativen benannt, die sich bereits für das Thema der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern engagiert haben, über Prozesserfahrung verfügen und Multiplikatorenfunktion übernehmen: Netzwerk Bürgerengagement, Köln mitgestalten – Netzwerk für Beteiligungskultur, Leitbildgruppen. Die weiteren 3 Plätze stehen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, die sich um eine Mitarbeit bewerben können. Per Losverfahren wird eine Auswahl unter den eingereichten Bewerbungen getroffen.“ (Stadt Köln 2015)
2015-2017
Vom August 2015 bis Dezember 2017 werden gemäß Ratsbeschluss die „Leitlinien Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung“ erarbeitet.
2018
Der Rat der Stadt Köln beschließt am 27. September 2018 eine Pilotphase zur Erprobung der Leitlinien. Der Rat beschließt
„1. […] die im Leitlinienprozess zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger entwickelten Qualitätsstandards für die Öffentlichkeitsbeteiligung […]. Diese Qualitätsstandards sind bei der Planung und Durchführung von Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln zu berücksichtigen.
2. […] die Durchführung einer einjährigen Pilotphase Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung in Köln. Die Pilotphase wird durch das Arbeitsgremium Bürgerbeteiligung sowie eine externe Evaluation begleitet.“ (Stadt Köln 2018)
2019-2020
Die Piloterprobung wird letztendlich auf zwei Jahre ausgedehnt und endet am 31. Dezember 2020. Schon am 18. Juni 2020 beschließt der Rat auf der Basis der Evaluation des ersten Pilotjahres (Deutsches Forschungsinst. f. öffentl. Verw. 2020) die schrittwiese verbindliche Einführung der Leitlinien für eine Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung. (Stadt Köln 2020)
2015
Aufgabe: Erarbeitung der grundsätzlichen Vorgehensweise der Leitlinienentwicklung
2015 wird für die erste Phase der Leitlinienerarbeitung („Konzeptionsphase“) das Konzeptionsgremium eingesetzt mit je 6 Vertreterinnen und Vertretern für die Stadtgesellschaft, die Verwaltung und die Politik.
2016
Aufgabe: Entwicklung der Leitlinien sowie Qualitätsstandards für Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Juni 2016 beginnt die zweite Phase der Erarbeitung der Leitlinien („Arbeitsphase“). Aus dem Konzeptionsgremium wird ohne personelle Veränderung das Arbeitsgremium.
2019
Aufgabe: Evaluation der Pilotphase zur qualitativen Weiterentwicklung der Leitlinien
Mit Beginn der Piloterprobung ab 2019 wird das Arbeitsgremium nahtlos, also auch ohne personelle Veränderung, in den Beirat Öffentlichkeitsbeteiligung überführt, der fortan die Einführung und Weiterentwicklung der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung reflektieren und beratend begleitet.
2020
Im Dezember 2020 fand im Rahmen einer Online-Wahlveranstaltung die Neubesetzung des Teils „Organisierte Stadtgesellschaft“ (neben den gelosten Bürgerinnen und Bürgern) im stadtgesellschaftlichen Teil des Beirates für die neue Ratsperiode statt.
In 2021 wird aus dem (Petitions-)Ausschuss für „Anregungen und Beschwerden“ der Ausschuss für „Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden“. Mit Namenserweiterung ist folgende Zuständigkeitserweiterung verbunden:
„Der Ausschuss Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden ist in folgenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen:
1. Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln,
2. Strategische Fragen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements,
3. Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln.“
Damit wurde das Thema Bürger*innenbeteiligung in ein politisches Gremium integriert.
2023
Da die Verwaltungsperspektive über das städtische Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung als interne Beratungs-, Kompetenz und Koordinierungsstelle eingebracht wird und die Aufgabe des Beirates (Evaluation der Pilotphase) durch das Ende der Pilotphase ebenfalls zu einem Ende kam, stand eine erneute Weiterentwicklung des Gremiums bevor.
Vor dem Hintergrund wurde im Beirat die Reform des Gremiums beraten mit dem Ergebnis, dass 2023 der Beirat aufgelöst und der stadtgesellschaftliche Teil in das Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung überführt wurde. Konzept und Geschäftsordnung des Beratungsgremiums wurden einvernehmlich vom Beirat erarbeitet und verabschiedet und schließlich vom Rat beschlossen. Dabei wurde für die laufende Ratsperiode auf eine Änderung der Besetzungsstruktur des Gremiums gegenüber dem Beirat verzichtet. Eine Neukonzeption der Zusammensetzung des Beratungsgremiums wurde für den Ende der Ratsperiode in 2025 terminiert.
2025
Bis Ende 2025 wurden im Beratungsgremium die zukünftige Besetzungsstruktur bzw. die Auswahlkriterien beraten und schließlich dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Auf dieser Grundlage erfolgte die Ausschreibung für die Arbeitsperiode 2025 bis 2030 und Anfang 2026 die Auswahl der Gremienmitglieder aus den Bewerbungen.