Beiträge und Fragen nach Kategorien
Grünflächen und Wasser
Grünflächen und Wasser
"Wirklich toll - endlich mehr Grün und Aufenthaltsfläche in der Stadt. Insbesondere dort wird dies dem Stadtbild und der Lebensqualität gut tun!"
"Voller Überraschung habe ich über den Flyer im Briefkasten von der Planung erfahren.
Endlich mal eine neue Grünfläche statt Zubetonierung mit Büroklötzen. Sozialwohnungsbau auch super.
Nur schade, dass es noch so lange dauern wird."
"Ich wohne in der schlimmsten Straße hier, und leider ist dafür überhaupt nichts geplant. Im Sommer steigt das Thermometer über 40 Grad! Nur Beton und Blech von den unzähligen parkenden Autos, von denen nur etwa die Hälfte ein Kölner Kennzeichen haben. Man bekommt kaum Luft, wenn man das Haus verlässt. Hier muss DRINGEND etwas passieren. Mindestens jeder 3. Parkplatz muss hier weg und dafür ein Baum gepflanzt werden. Die kleinen Hochbeete sind zwar niedlich, aber spenden keinen Schatten."
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihren Beitrag und die Problembeschreibung. Leider kann im Rahmen dieser Planung hier keine Abhilfe geschaffen werden.
"Danke für die anschauliche Präsentation zu diesem wirklich sehr wichtigen und tollen Projekt! Ich bin sehr gespannt, wie es dann alles aussieht, wenn es fertig ist. Schade, dass es noch so lange dauert. Warum eigentlich?!"
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Die weitere Planung gestaltet sich wie folgt: Die Entwurfsplanung der öffentlichen Fläche (Freiraumplanung) soll 2024 abgeschlossen werden. Diese muss anschließend durch mehrere Fachämter freigegeben und über einen Baubeschluss durch die Ratsgremien einschließlich der Finanzierung im Haushalt abgesichert werden. Anschließend erfolgen Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bau, für die die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen vorhanden sein müssen.
Bevor der eigentliche Ausbau des Platzraumes erfolgen kann, sind archäologische Vorerkundungen notwendig, da sich unter der Platzfläche ein Bodendenkmal befindet. Diese werden voraussichtlich im Frühjahr 2027 beginnen. Es folgt der Bau des Kanals und weiterer Infrastruktur.
Da nach aktueller Zeitplanung der Baubeginn des öffentlichen Raums und der Wohnungsbaus parallel realisiert werden, kann zunächst nur ein Teil des Freiraums hergestellt werden. Ziel ist es, mindestens den Spielplatz zu realisieren. Die öffentlichen Erschließungsflächen werden für den Baustellenverkehr und weitere Flächen gegebenenfalls für die Teile der Baustelleeinrichtung benötigt. Wenn der Wohnungsbau ab Mitte 2029 abgeschlossen ist, soll der restliche Freiraum fertig gestellt werden.
Nutzungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten
Nutzungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten
"Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zu den anliegenden Gebäuden. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es in diesem Projekt nur um das Gewerbegebiet. Die Wohnhäuser in der Trierer Straße 61 - 65 sind davon unberührt, richtig?"
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihren Beitrag und Rückfrage. Das Projekt "Freiraum Trierer Straße" umfasst das städtische Grundstück , das heute überwiegend an zwei Autohandel zur temporären Nutzung vermietet ist. Nach Rechtskraft des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans wird die Stadt Köln die Freiraumplanung und das auf einer angrenzenden städtischen Fläche geplante öffentlich geförderte Wohngebäude realisieren.
Die direkt an dieses Grundstück angrenzenden privaten Grundstücke mit Bestandsgebäuden bzw. Wohnhäusern sind dann von der Planung betroffen, wenn sie Fenster und Türen zu dem geplanten öffentlichen Freiraum besitzen.
Der heute vorhandene Grundstücksstreifen entlang der seitlichen Grundstücksgrenze der Trierer Str. 61 ist ein Teilstück des städtischen Grundstücks und wurde zur Zwischennutzung angemietet. Der auch auf dieser Fläche geplante öffentliche Freiraum wurde zum Schutz der Wohnungen angepasst. Siehe dazu die Beantwortung des Beitrags "Angrenzende Wohnungen".
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte berücksichtigen Sie, dass Anwohner ebenerdig wohnen und Fenster in diesem Bereich haben durch vorbeigehende Personen, Lärm etc. beinträchtigt werden könnten, insbesondere, da die Flächen in unmittelbarer Bahnhofsnähe sind. Hier ist nicht auszuschließen, dass das offenen Gelände durch Unbefugte auch nachts, insbesondere im Sommer, genutzt wird. Auch Einbruchsgefahr könnte ein Aspekt sein. Hier sollte in Mindestabstand gewahrt bleiben.
Die jetzige Planung berücksichtigt bspw. nicht die kleinen Gärten der Trierer Str., die derzeit die Bewohner vor Lärmemissionen der Autohändler abhalten."
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihren Beitrag mit der Schilderung der Situation und Ihren Befürchtungen.
Es wurde die Entscheidung getroffen, das ganze städtische Grundstück für die Planung des öffentlichen Freiraums zu nutzen. Dies betrifft beispielsweise auch den temporär angemieteten Grundstücksstreifen im Bereich der Bebauung Trierer Str. 61. Zukünftig soll diese städtische Fläche mit zur Errichtung des öffentlichen Spielplatzes genutzt werden.
Zum Schutz der erdgeschossigen Nutzungen wurde in der von der Bezirksvertretung beschlossenen Vorentwurfsplanung auf eine Fußwegeverbindung zwischen Mosel- und Trierer Straße entlang der Gebäude verzichtet. Der Gehweg der Trierer Straße wird hier durch einen 1,5 m hohen Zaun mit Sockel und eine niedrige ca. 1, 70 m breite Hecke vom dahinterliegenden Spielplatz abgetrennt. Vor den Fassaden der Gebäude soll eine Hecke gepflanzt werden, sodass der im Spielplatzbereich geplante Fußweg etwas Abstand zu den Fassaden halten wird.
"Was wird getan, damit in diesem Bereich in Bahnhofsnähe Nachts nicht Raum für Trinkende und Lärmverursachende sowie feiernde Jugendliche entsteht? Wie kann unterbunden werden, dass gerade zum Karneval die Flächen nicht als öffentliche Toilette mißbraucht werden. Bei dem Reiz, den das Konzept hat, sehe ich hier ein potenzielles Problem für die Anwohnenden."
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihre Fragen.
Ziel der Planung ist, übersichtliche und gut beleuchtete öffentliche Bewegungs-, Spiel- und Aufenthaltsräume zu schaffen.
Die Möglichkeit, dass auch trinkende und feiernde Menschen die Platzbereiche mit Sitzgelegenheiten nutzen könnten, kann nicht dazu führen, dass diese nicht geplant werden.
Das freiraumplanerische Konzept berücksichtigt kriminalpräventive Anforderungen wie eine offene und transparente Gestaltung, sodass keine „dunklen Ecken“ entstehen. Daher werden beispielsweise hochstämmige Bäume und niedrige Hecken vorgesehen, wodurch die Plätze auf Augenhöhe gut überschaubar und einsehbar sind.
Wenn sich tatsächlich ein Problembereich entwickelt sollte, müssten verwaltungsseitig geeignete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden.
Spielbereiche, Sport- und Spielangebote
Spielbereiche, Sport- und Spielangebote
"Klingt toll! Gerade die vielen Bereiche für Kinder und junge Menschen machen an dieser sehr strassenlasstigen Ecke sind."
"Als Anwohner auf einem Gebäude der Triererstr. 61 verlieren wir möglicherweise einen Teil unserer Wohnung. Gemäß Ihrer Planung ist der Vorbau der Wohnung nicht mehr vorhanden. Bitte prüfen Sie, ob dies wirklich im Sinne der Planungen ist."
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihren Beitrag und Rückfrage. Das Projekt "Freiraum Trierer Straße" umfasst das städtische Grundstück , das heute überwiegend an zwei Autohandel zur temporären Nutzung vermietet ist. Nach Rechtskraft des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans wird die Stadt Köln die Freiraumplanung und das auf einer angrenzenden städtischen Fläche geplante öffentlich geförderte Wohngebäude realisieren.
Die direkt an dieses Grundstück angrenzenden privaten Grundstücke mit Bestandsgebäuden bzw. Wohnhäusern sind dann von der Planung betroffen, wenn sie Fenster und Türen zu dem geplanten öffentlichen Freiraum besitzen.
Der heute vorhandene Grundstücksstreifen entlang der seitlichen Grundstücksgrenze der Bebauung Trierer Str. 61 ist ein Teilstück des städtischen Grundstücks und wurde zur Zwischennutzung angemietet.
Er wird offenbar als Garten bzw. für einen garagenartigen Anbau genutzt. Diese Fläche soll zukünftig Teil des öffentlichen Spielplatzes werden.
Die Freiraumplanung wurde in diesem Bereich zum Schutz der offenbar auch in den Erdgeschossen vorhandenen Wohnungen angepasst.
Verkehrsführung
Verkehrsführung
"Ein sehr schönes Konzept und eine große Aufwertung für den Bereich.
Beim Ansehen der Präsentation und des Lageplans stellte sich mir nur die Frage, ob es nicht möglich ist, die Zufahrt für den motorisierten Verkehr südlich des geplanten Moselplatzes zu verlegen. Hierdurch würde insgesamt mehr Platz zum Verweilen geschaffen werden, bei dem nicht die Fahrzeuge der Anwohner den Platz queren. Eventuell kann hierdurch die Zufahrt auch stärker vom restlichen Platz abgegrenzt werden. Dieser Vorschlag ist natürlich nur sinnvoll, wenn sich im nördlichen Bereich keine Garagenzufahrt befindet. Das konnte ich in dem zur Verfügung gestellten Material nicht erkennen. "
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihre positive Rückmeldung und Ihre Anregung / Frage.
Die geplante öffentliche Verkehrsfläche, die an die Moselstraße anbinden wird, ist nördlich des geplanten Moselplatzes geplant, da entlang der Bestandsgebäude Moselstraße 36 (ehemaliges Hotel) auch die private Durchfahrt in den rückwärtigen Bereich des Grundstückes gewährleistet werden muss. Die Zu- / Ausffahrt von der Moselstraße für Kfz in die geplante öffentliche Verkehrsfläche zu privaten Stellplätzen wird nur für Anwohnende bis einschließlich des geplanten Moselplatzes frei sein.
Sonstiges
Sonstiges
"Ich finde das Konzept super, die bisherige Nutzung durch den Gebrauchtwagenhändler nervt (wenn umgestellt wird werden die Fahrzeuge gerne mal in der Moselstraße abgestellt), mit dem neuen Konzept wird diese hässliche Schneise mit etwas sinnvollen gefüllt.
Wenn jetzt noch die Moselstraße zur Einbahnstraße mit Fahrradschutzstreifen wird, wäre das ein wirklich nettes Eck."
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihre Anregung! Die Frage der Einrichtung einer Einbahnstraße im Bereich der Moselstraße kann leider nicht im Rahmen der Freiraumplanung bearbeitet werden. Wir geben die Anregung aber gerne an die Kolleg*innen der Verkehrsplanung weiter.
"Meines Erachtens wäre es sehr sinnvoll, die jetzt durchgehend versiegelte Fläche zwischen Trierer Str./Pfälzer Str./Burgunderstr. in die Planung mit einzubeziehen und hier ebenfalls eine Begrünung/Entsiegelung und Neuordnung des Verkehrsflusses vorzunehmen. So lässt sich ein durchgängig begrünter Bereich schaffen und es entsteht ein direkter Anschluss an die benachbarten Wohnquartiere."
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihre Anregung. Die Verwaltung hat jedoch aktuell nur den Auftrag, für das Plangebiet eine Neukonzeption auf den Weg zu bringen. Die Anregung zur Umgestaltung der angrenzenden Straßen geben wir an die zuständigen Fachdienststellen weiter.
"Ok, "Rückmeldungen zum erstellten Konzept" sind erwünscht, "Rückmeldungen zum erstellten freiraumplanerischen Konzept" aber nicht. Ein schmaler Grat, liebe Stadt Köln!
Na gut. Hier ein Geheimtipp zum Video: Die Luxemburger Str. ist quasi die Verbindung zwischen Mosel- und Trierer Str. Durch die neue Durchwegung kommt man allerdings schneller vom Eifel- zum Barbarossaplatz und zurück (fallls man nicht die Abkürzung durch die Pfälzer Str. nimmt)!
Jedenfalls: Wer Lärm liebt, wohnt bekanntlich in der Stadt, bevorzugt an der Mosel- oder Trierer Str. Oft ärgern sich dort Anwohnende, dass im Hinterhof fast nur Vögel:innen für die Lärmproduktion zuständig sind (manchmal auch Autohändler:innen und Laubbläser:innen). Zum Glück wird ja Abhilfe geschaffen! Statt die Lücke zur Mosel- oder die zur Trierer Str. durch Bebauung zu schließen und für alle einen großflächig gestaltbaren ruhigen Rückraum zu schaffen, wird die vorhandene verwilderte Grünfläche mit einem beschaulichen Objekt zugebaut und mit einer Straße erschlossen. Eine neue Rundum-Lärmversorgung entsteht. Immerhin vielfältiger und bunter Lärm.
Möge die Begrünung und Gestaltung des Platzraumes oder Raumplatzes umsichtiger geplant werden."
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ja, Sie haben Recht, es ist ein schmaler Grat!
Das Stadtplanungsamt hatte bereits in 2020 eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt und seinerzeit versprochen, über die Ergebnisse zu berichten - das tun wir jetzt. Daher haben wir diesen Weg gewählt und versuchen gleichzeitig, Ihnen Antworten auf Ihre Fragen zu geben.
Eine komplette Schließung des Baublocks wäre aufgrund der vorhandenen Bebauung, die sich auch in den Innenbereich zum Teil zieht, an der Trierer Straße und der Moselstraße nicht möglich. Zudem ist es Ziel der Gesamtplanung, auch öffentlich geförderten Wohnungsbau angrenzend an den öffentlichen Freiraum zu errichten. Dieser benötigt eine öffentliche Zufahrt zu den privaten Stellplatzen in der Tiefgarage. Darüber hinaus soll der öffentliche Raum als Gesamtkonzept für die Bewohner*innen des Quartiers entwickelt werden und Aufenthaltsbereiche für unterschiedliche Altersgruppen vorsehen.
Im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans wird ein Lärmschutzgutachten erstellt, das die Auswirkungen des Vorhabens auf das Plangebiet und die umgebende Bebauung untersucht und Lärmschutzmaßnahmen formuliert. Falls erforderlich werden geeignete Schallschutzmaßnahmen festgesetzt.
"Guten Tag,
wie werden Erdgeschoss-Wohnungen gehandhabt, die direkt an die Freifläche Grenzen? Z.B mit bodentiefe Terrassentür?
Und warum sind bei einigen Wohnungen weiße Freiflächen vor den Fenstern vorgesehen und manchmal nicht?"
Antwort der Verwaltung:
Vielen Dank für Ihren Beitrag und Rückfragen.
Es wurde die Entscheidung getroffen, das ganze städtische Grundstück für die Planung des öffentlichen Freiraums zu nutzen. Dies betrifft insbesondere auch den temporär angemieteten Grundstücksstreifen vor den Bestandgebäuden Trierer Str. 61. Zukünftig soll diese städtische Fläche mit zur Errichtung des öffentlichen Spielplatzes genutzt werden.
Zum Schutz offenbar vorhandener erdgeschossiger Wohnungen wurde in der von der Bezirksvertretung beschlossenen Vorentwurfsplanung auf eine Fußwegeverbindung zwischen Mosel- und Trierer Straße entlang der Gebäude verzichtet. Der Gehweg der Trierer Straße wird hier durch einen 1,5 m hohen Zaun mit Sockel und eine niedrige ca. 1, 70 m breite Hecke vom dahinterliegenden Spielplatz abgetrennt. Vor den Fassaden soll eine Hecke gepflanzt werden, sodass der im Spielplatzbereich geplante Fußweg etwas Abstand zu den Fassaden halten wird.
Bitte kontaktieren Sie uns nochmals per E-Mail (611-Planungsteam1@stadt-koeln,de) zu Ihrer Frage der "weißen Freiflächen vor den Fenstern", da wir die Frage noch nicht nachvollziehen können und weitere Erläuterungen benötigen.