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Arbeitsorganisation des BGÖB
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
Der Rat der Stadt Köln hat das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung einem Ausschuss zugeordnet: Dem Ausschuss BAB. Gemäß § 10 (2) der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln ist der Ausschuss BAB in folgenden Angelegenheiten vorberatend zu beteiligen:
- Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln,
- Strategische Fragen der Förderung bürgerschaftlichen Engagements
- Umsetzung und Weiterentwicklung der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Köln.
Damit auch Akteur*innen aus der Stadtgesellschaft systematisch in die Reflexionen und Überlegungen des Ausschusses BAB einbezogen werden und so ein Trialog aus Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung sichergestellt ist, wird jeweils für die Dauer einer Ratsperiode ein stadtgesellschaftliches Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung (kurz: BGÖB), bestehend aus Vertreter*innen mit stadtgesellschaftlicher Perspektive, für den Ausschuss BAB berufen. Es berät den Ausschuss BAB unabhängig zu Grundsatzfragen der Beteiligungskultur in Köln sowie der Umsetzung und Weiterentwicklung dieser Leitlinien.
Rolle und Einbindung des stadtgesellschaftlichen Beratungsgremiums ÖB
Das BGÖB bringt die Perspektive der Stadtgesellschaft in die Arbeit des Ausschusses BAB ein. Es berät den Ausschuss unabhängig und kann zu relevanten Themen Stellungnahmen erarbeiten.
Der*die Vorsitzende des BGÖB und die Stellvertretung sind Sachverständige zu Themen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Ausschuss BAB und sprechen im Bedarfsfall für das Beratungsgremium ÖB im Ausschuss BAB zu allen Vorlagen der Verwaltung (Tagesordnungspunkt 4 und 6.4).
Zu Beginn wurde das Thema Öffentlichkeitsbeteiligung im Ausschuss BAB nur selten behandelt, weil es dort erst seit Ende 2020 verankert ist. Deshalb wurde auch das Beratungsgremium ÖB nur selten einbezogen, meist nur einmal jährlich im Rahmen einer festen Reflexion.
Um die Einbindung des BGÖB regelmäßig im Blick zu haben, wurde ein neuer TOP in die TO des ABAB integriert: mit TOP 6.4
„Anfragen / Aufträge an das Beratungsgremium Öffentlichkeitsbeteiligung“
ist dieser Punkt nun fest in der Arbeit des ABAB verankert.
Arbeitsinstrumente und Unterstützung
Beratung und Empfehlungen an den Ausschuss BAB
Gemäß der Geschäftsordnung kann das BGÖB den Ausschuss BAB jederzeit aus eigener Initiative beraten. Hierzu kann das BGÖB insbesondere:
- Hinweise und Empfehlungen zu Themen der Öffentlichkeitsbeteiligung einbringen,
- Beratungsthemen anregen,
- sowie Stellungnahmen zu aktuellen Fragestellungen erarbeiten und dem Ausschuss BAB zur Verfügung stellen.
Die Erarbeitung entsprechender Stellungnahmen kann im Rahmen einer Schwerpunktberatung in einer Sitzung des BGÖB erfolgen.
Verfahren und Beschlussfassung
- Stellungnahmen und Hinweise des BGÖB werden durch die Geschäftsstelle in Form von Mitteilungsvorlagen der Verwaltung in den Ausschuss BAB eingebracht.
- Den Vorlagen wird jeweils ein Auszug aus der Niederschrift der betreffenden Sitzung des BGÖB beigefügt.
- Über die Erstellung einer Mitteilungsvorlage entscheidet das BGÖB mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder.
- Entsprechende Themenvorschläge können bereits im Rahmen der Festlegung der Tagesordnung zu Beginn einer Sitzung des BGÖB eingebracht und beschlossen werden.
Rolle des Vorsitzes im Ausschuss BAB
Der*die Vorsitzende des Beratungsgremiums Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Stellvertretung stehen dem Ausschuss BAB als sachverständige Ansprechpersonen zu Themen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Verfügung. Sie vertreten das BGÖB im Bedarfsfall im Ausschuss BAB und sprechen dort zu Vorlagen der Verwaltung, insbesondere zu den Tagesordnungspunkten 4 und 6.4.
Einbindung fachlicher Expertise
Zur Unterstützung seiner Beratungen kann das BGÖB über die Geschäftsstelle gezielt Gäste für fachliche Impulse zu seinen Sitzungen einladen.